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Martin Heipertz Franco-Guestphaliae, Preisträger der Friedrich-von-Klinggräff-Medaille 2005, Europäische Zentralbank, im CORPS-Gespräch:

„Der europäische Integrationsprozeß ist von Anfang an ein Werk des Friedens gewesen“

 

CORPS: Herr Heipertz, Sie wurden im Mai 2005 mit der Friedrich-von- Klinggräff-Medaille für herausragende Leistungen in Studium und Corps ausgezeichnet. Seit dem vergangenen Jahr sind Sie bei der EZB beschäftigt. Was sind dort Ihre Aufgaben? Martin Heipertz Franco- Guestphaliae: Im ersten Jahr nahm ich einen eher funktionalen Aufgabenbereich wahr: Ich war für die Vorbereitung einer Reihe von externen Besprechungen der Führungsebene der Bank verantwortlich. Diese fanden in europäischen Gremien in Brüssel statt oder beinhalteten Gesprächspartner von internationalen Organisationen wie dem IWF und der OECD. Zur Zeit beschäftige ich mich zunehmend inhaltlich mit Fragen der nationalen Haushaltspolitik und ihrer Koordinierung auf der europäischen Ebene. Diese Themen entsprechen meinem bisherigen Forschungsinteresse, wobei die Arbeit natürlich vor allem auf politikrelevante und in der praktischen Entscheidungsfindung verwertbare Vorlagen abzielt. Dennoch besteht weiterhin die Möglichkeit, wissenschaftlich zu arbeiten und zu publizieren. Die Tätigkeit bei einer Zentralbank ist mit einem großen Privileg verbunden: Man erhält ideale Bedingungen, um akademische Analyse mit praktischer und politischer Relevanz zu verbinden. CORPS:Welches sind die Aufgaben und Ziele der am 1. Juni 1998 errichteten EZB? Martin Heipertz: Die EZB als Herzstück des Europäischen Systems der Zentralbanken ist gemeinsam mit den Zentralbanken des Eurowährungsgebiets, dem Eurosystem, die Zentralbank für die gemeinsame europäische Währung, den Euro. Die EZB und die nationalen Zentralbanken nehmen die ihnen im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft übertragenen Aufgaben gemeinsam wahr. Die Hauptaufgabe ist es, die Kaufkraft des Euro und somit Preisstabilität im Euroraum zu gewährleisten. Gemäß Artikel 105 Absatz 2 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) bestehen die grundlegenden Aufgaben darin, die Geldpolitik des Euro-Währungsgebiets festzulegen und auszuführen, Devisengeschäfte durchzuführen, die offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten zu halten und zu verwalten, sowie das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme zu fördern. CORPS: Welche praktischen Auswirkungen hat die politische Unabhängigkeit der EZB? Martin Heipertz: Es erscheint uns heute als Selbstverständlichkeit, daß Zentralbanken unabhängige Institutionen sind – aber das war nicht immer der Fall. In der Praxis hat sich allerdings sehr deutlich gezeigt, daß unabhängige Zentralbanken (wie zum Beispiel die Deutsche Bundesbank) viel erfolgreicher in der Inflationsbekämpfung waren als solche, die politischen Weisungen unterlagen. Diese Tatsache ist auch theoretisch erklärbar: Eine Regierung kann unter Umständen ein mehr oder weniger direktes Interesse an Inflation haben. Selbst eine Regierung, die sich der Inflationsbekämpfung verschriebe, würde mit der sogenannten „Zeitinkonsistenz“ ihrer Pläne konfrontiert: Sollten sich nach der Ankündigung einer stabilitätsorientierten Geldpolitik die Inflationserwartungen der Akteure auf niedrigem Niveau einspielen, entstünden sehr starke Anreize für die Regierung, ihr Versprechen eben nicht einzuhalten – weshalb die Inflationserwartungen von vorneherein höher lägen. Aus der Erfahrung und von unserem theoretischen Verständnis her ist also das Modell der unabhängigen Zentralbank mittlerweile unumstritten. Eine durch eine überzeugende Politik glaubwürdige und unabhängige Zentralbank ist am besten in der Lage, die Inflationserwartungen auf niedrigem Niveau zu verankern und Preisstabilität zu gewährleisten. CORPS: Bereits im Juni 1988 bestätigte der Europäische Rat das Ziel der stufenweisen Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU). Diese wurde vom 1. Juli 1990 an in drei Stufen verwirklicht. Mit dem Beitritt von Griechenland am 1. Januar 2001 nehmen inzwischen zwölf Staaten an der WWU teil. Was ist das Ziel der WWU? Martin Heipertz: Die ökonomischen Ziele der Europäischen Union (laut Artikel 2 des EUVertrags) sind ein hohes Beschäftigungsniveau und ein beständiges, nichtinflationäres Wachstum. Die WWU, als Vollendung des europäischen Binnenmarkts, dient diesen Zielen, da die durch Umtausch und Wechselkursrisiken vormals erheblichen Transaktionskosten innerhalb der Eurozone seit Einführung der gemeinsamen Währung entfallen. Die WWU trägt bei zur Effizienz der europäischen Finanzmärkte, die sich zunehmend integrieren. Durch die WWU ist einer der größten Wirtschaftsräume der Welt entstanden – aber natürlich ist noch viel zu tun. Jenseits aller ökonomischen Vorteile besitzt die WWU freilich eine eminent politische Dimension, welche die ökonomische Bedeutung vielleicht noch überstrahlt: Der europäische Integrationsprozeß ist von Anfang an ein Werk des Friedens gewesen und die WWU trägt indirekt dazu bei, daß Krieg in Europa – Gott sei Dank – unvorstellbar geworden ist. CORPS: Zur Vervollständigung und Konkretisierung der Vertragsbestimmungen über die WWU verabschiedete der Europäische Rat im Juni 1997 den Stabilitäts- und Wachstumspakt, zu dem zwei Verordnungen gehören. Dieser dient dazu, die Haushaltsdisziplin in der WWU zu sichern. Der Pakt wurde ergänzt und die entsprechenden Verpflichtungen wurden durch eine Entschließung des Europäischen Rates vom Juni 1997 bekräftigt. Wie sichert der Stabilitäts- und Wachstumspakt die Haushaltsdisziplin? Martin Heipertz: Der Stabilitätsund Wachstumspakt ist sozusagen die konkrete Antwort der EU auf die Frage, auf welche Weise die Disziplin der in nationaler Zuständigkeit verbliebenen Haushaltspolitik in der WWU sicherzustellen ist. Solide Staatsfinanzen gehören zu den wichtigsten Voraussetzungen von Preisstabilität und nachhaltigem Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum. Im Detail liefert die Entschließung des Europäischen Rates vom Juni 1997 die ideelle Basis des Pakts in Form einer auf höchster politischer Ebene eingegangenen Selbstverpflichtung der Mitgliedstaaten auf Einhaltung der Haushaltsdisziplin. Man könnte sagen, daß diese Selbstverpflichtung im übertragenen Sinne zur Geschäftsgrundlage der WWU gehört. Die beiden Verordnungen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes regeln jeweils ein präventives und ein korrektives Verfahren. Der präventive Arm dient der Früherkennung möglicher Haushaltsentgleisungen und besteht aus einem regelmäßigen Überwachungsturnus anhand von Zielvorgaben in den durch die Mitgliedstaaten verfaßten Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen. Außerdem kann eine Frühwarnung ausgesprochen werden; in der Presse als sogenannter „Blauer Brief aus Brüssel“ bekanntgeworden. CORPS: Drei Prozent sind das maximale Haushaltsdefizit pro Jahr für einen an der WWU teilnehmenden Staat. Welche Maßnahmen sind gegen „Haushaltssünder“ vorgesehen und wie wird vorgegangen? Martin Heipertz: Mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs haben sich alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, mit ihrem Defizit den Referenzwert von drei Prozent des Bruttoinlandsproduktes nicht zu überschreiten; also nicht nur die bereits jetzt an der WWU teilnehmenden Staaten. Wird trotz aller Vorkehrungen die Drei-Prozent- Grenze überschritten, kann der Ministerrat auf Basis eines Berichts und einer Empfehlung der Kommission das Vorliegen eines übermäßigen Defizits feststellen. Damit setzt nach Artikel 104 des EG-Vertrags das korrektive Verfahren des Paktes ein. Im nächsten Schritt erläßt der Rat Empfehlungen an den betreffenden Mitgliedstaat mit dem Ziel, dieser Lage innerhalb einer bestimmten Frist abzuhelfen. In diesem Stadium des Verfahrens befinden sich derzeit zwölf EU Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, Frankreich und Italien. Daraufhin kann der Rat feststellen, daß seine Empfehlungen innerhalb der gesetzten Frist keine wirksamen Maßnahmen ausgelöst haben; dieses war bei Ungarn bereits zum zweiten Mal der Fall. Falls ein Mitgliedstaat den Empfehlungen des Rates weiterhin nicht Folge leistet, kann der Rat beschließen, den Mitgliedstaat mit der Maßgabe in Verzug zu setzen, innerhalb einer bestimmten Frist Maßnahmen für den nach Auffassung des Rates zur Sanierung erforderlichen Defizitabbau zu treffen. Dazu wird die haushaltspolitische Überwachung durch einen strikten Zeitplan verschärft. Momentan befindet sich allein Griechenland in diesem Stadium des Verfahrens. Als letztes Mittel kann der Rat Sanktionen, auch in Form von Geldbußen, beschließen. Man muß allerdings bedenken, daß die Bestimmungen im Vertrag und im Stabilitätspakt bewußt nicht als mechanistische Apparatur konzipiert wurden. Die Verfahren laufen somit nicht automatisch ab; stattdessen erfolgt jeder einzelne Schritt in Form einer politischen Entscheidung im Ministerrat, mit Mehrheitsbeschluß auf Empfehlung der Kommission. Der Europäische Gerichtshof hat im Juli 2004 klargestellt, daß das Nichtzustandekommen einer entsprechenden Entscheidung das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit de facto aussetzt. Die Mitgliedstaaten müssen verantwortlich entscheiden.

 

Die Fragen stellte Michael Schur Cherusciae, Joanneae

 

Informationen zur Europäischen Zentralbank in Frankfurt/Main

Eine erste Informationsquelle zur EZB ist natürlich deren Internetpräsenz: www.ecb.int. Über diese Seite erhält man auch Zugriff auf Reden, wissenschaftliche Publikationen und natürlich alle periodischen Veröffentlichungen der EZB, insbesondere die Monatsberichte und Jahresberichte. Desweiteren besteht die Möglichkeit, den Hauptsitz der EZB, den Eurotower in Frankfurt am Main, zu besuchen. Führungen durch das Gebäude sind nicht möglich, jedoch organisiert die EZB regelmäßig Informationsveranstaltungen für Besuchergruppen über die Aufgaben und die Organisation der EZB sowie über damit zusammenhängende und für Besucher interessante Themengebiete. Die EZB bietet Praktikumsplätze für StudentInnen und DoktorandInnen an, insbesondere in den wirtschaftswissenschaftlichen und juristischen Disziplinen. Das Bewerbungsverfahren basiert auf dem Internet und ist unter der selben Adresse einzusehen.

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