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Die Corps - seit dem 18. Jahrhundert hohe Ziele
von Rainer Assmann Vor einiger Zeit stellten sich an einer kleinen süddeutschen Universitätsstadt junge Corpsstudenten zur Mittagszeit vor die Mensa und befragten ihre Kommilitonen, was sie unter dem Begriff „SC" verstehen. Fast alle zuckten mit den Schultern; sie glaubten an einen Reklamegag für eine bekannte Sektmarke oder sagten „Fußball oder so; SC heißt Sportclub; Karlsruher SC." Lediglich ein Student, offensichtlich Althistoriker, nannte das lateinische Senatus Consulto, „durch Senatsbeschluß". Kein einziger wußte um die Bedeutung dieser beiden Buchstaben für die Geschichte der Studentenschaft, und daß die Buchstaben S und C für eine nicht ganz unbedeutende Studentengruppe an ihrer Universität stehen. Was also verbirgt sich hinter den Buchstaben SC? "S" bedeutet "Senioren" und "C" bedeutet "Convent". In offener Form: Convent der Senioren der Corps an einer Universität.
Ob die Befragten vor der Mensa mit dem Begriff „Corps" mehr hätten anfangen können, sei einmal dahingestellt. Es ist zu hoffen, daß sie als Akademiker zumindest den Bezug zu dem Begriff „Studentenverbindung bzw. Korporation" hätten herstellen können. Denn ein „Corps" ist eine Korporation, eine „Sozialisierungsform" von Studenten an einer Universität.
In der Geschichte der deutschen Universität repräsentieren Corpsstudenten die älteste, noch immer aktive studentische Korporationsform. Die ersten Zusammenschlüsse in „Kränzchen" erfolgten noch vor der französischen Revolution im Jahr 1786 an der preußischen Universität Frankfurt an der Oder. Wenige Jahre später wurden sie auch an anderen deutschen Universitäten gegründet. Dort nannten sie sich ebenfalls Kränzchen oder Landsmannschaften oder auch Gesellschaften. Um 1800 tauchte der Name „Corps" auf, der sich nach den Befreiungskriegen für eine bestimmte Korporationsform endgültig durchsetzte.
Im Jahre 1825 z. B. definierte sich ein Corps so: "Corps ist ein enger Kreis von Studenten, die sich zum Zwecke verbinden, einen soliden und honorigen Ton auf der Universität überhaupt zu erhalten und zu befördern und insbesondere unter sich wahre Freundschaft ins Leben übergehen zu lassen. Es sind daher auch alle politischen und dergleichen Angelegenheiten aus ihrer Tendenz ganz ausgeschlossen." Dabei ist es bis heute geblieben. Was bewegte die Studenten zur Zeit der Französischen Revolution, sich zu solchen Kreisen zusammenzuschließen? (Studentinnen sind zu der Zeit noch unbekannt!)
Wie jede Generation vor ihnen hatten auch die Studenten im ausgehenden 18. Jahrhundert Ziele und Ideale, die über die jeweils herrschenden Verhältnisse hinausgingen. Sie fühlten sich als geistige Elite ihres Volkes, dazu berufen, Neues durchzusetzen. Kurz gesagt, sie wollten „alte Zöpfe" abschneiden. Zöpfe als Symbol allen Stillstands oder gar Rückschritts. Zöpfe, die typisch waren für die Perücken des Adels und der konservativen Bourgeoisie aber auch des Militärs.
Der Hauptzopf war der Absolutismus. Ihn galt es zu überwinden, und zwar durchweg zugunsten einer konstitutionellen Monarchie. Der Ruf nach schriftlichen Rechtsgarantien, nach Verfassungen, nach Constitutionen, und zwar -"...durchaus demokratisch" (1797) wurde lauter. Zehn Jahre früher hieß es von den Göttinger Studenten des Jahres 1787:
„Sie glauben nicht mehr an Tradition. Sie wollen geschriebene Gesetze".
Der Monarch sollte Recht und Gesetz schriftlich garantieren und ihnen selbst auch unterworfen sein.
Der aufgeklärte Friedrich der Große beugte möglichen revolutionären Tendenzen in seinem Machtbereich durch sanfte Reformen, durch Evolution, vor. Unter dem Druck der Ereignisse in Frankreich, die Revolution und die Ära Napoleons, wuchs bei einigen deutschen Fürsten die Bereitschaft zu Zugeständnissen, mitunter auch zu einer konstitutionellen Monarchie. In den Jahren nach dem Wiener Kongreß (1815) wurde die Entwicklung allerdings gebremst und z. T. auch wieder umgekehrt, die Restauration stellte die alten Machtverhältnisse wieder her. Ein fortschrittlicher Monarch allein brachte allerdings keine Evolution zustande. Maßgebliche Förderer waren seine Beamten. Und das waren sehr häufig die eben erwähnten Kränzianer und Landsmannschafter, die Corpsstudenten eben, die in ihren Bünden mit Verfassungen, dem Sprachgebrauch gemäß Constitutionen genannt, zu leben gelernt haben. Noch heute hat jedes einzelne Corps seine individuelle Verfassung, seine Constitution. Die Verfassung aller Corps an einer Universität wird „Comment" genannt, genauer „SC-Comment". Fast alle Studenten gehörten einer der damaligen studentischen „Sozialisierungsformen" an, die durch den Seniorenconvent, den SC, nach außen auftrat, entsprechende Macht verkörperte und ausstrahlte.
Die einzelnen Kränzchen oder Landsmannschaften, die (heutigen) Corps, die sich in der Regel nach ihrem Herkunftsland, also Märker, Bayern, Ansbacher, Schlesier, Franken, Hessen, Vandalen, Pommern, Schwaben, Rheinländer, Westfalen, Masuren, Sachsen oder Lausitzer nannten und dessen Landesfarben trugen, legten für sich interne Ziele fest, die vor allem, dem damaligen Zeitgeist folgend, das Wissenschafts- und das gegenseitige Erziehungsprinzip beinhalteten. Mit ihren Verfassungen schufen die Studenten Rechtsinstrumente, mit denen sie Rechte und Pflichten ihrer Gemeinschaften und aller ihrer Angehörigen verbindlich niederlegten. Natürlich gab es hinsichtlich des inneren Aufbaus Unterschiede. Die Tübinger Corps in den Jahren 1813 bis 1815 z. B. hatten inhaltlich abweichende Constitutionen. Abgesehen vom Corps der Schwaben (Suevia) mit strenger Präsidialdemokratie und dem mit großer Machtbefugnis ausgestatteten Senior an der Spitze, erhoben die übrigen Corps - Helvetia, Teutonia und Würtembergia - in verschiedenen Ausformungen die absolute Gleichberechtigung aller Vollmitglieder zum Prinzip. Die Tübinger Constitutionen verdichteten brennspiegelartig die gegensätzlichen Auffassungen über die bestmögliche Verfassungsform zu ihrer Zeit und, wenn man es genau nimmt, bis 1949.
Gemeinsam mit den anderen Corps formulierten die Studenten den SC-Comment an ihrer Universität und damit:
„allgemein verbindliche Regeln für das Burschenverhältnis auf der Universität".
Unter „Comment im allgemeinen versteht man „die zur Erhaltung der äußeren Ordnung im Burschenleben unumgänglich notwendige, durch die Vernunft und allgemeine Meinung sanktionierte Norm, wie sich der Bursch (also der Student) abgesehen von den Statuten einer besonderen Verbindung (gemeint ist die Constitution der Corps) in allen Verhältnissen, in die er als solche kommen kann, zu benehmen und wonach er sich zu richten hat, solange er nicht auf die Burschenwürde Verzicht leistet.
So heißt es in einem SC-Comment aus dem frühen 19. Jahrhundert. Es wird sichtbar, daß die Studenten über den SC beanspruchten, für die Disziplin unter allen Studenten an der Universität zuständig zu sein. Entsprechend schuf man Sanktionen bei Pflichtverstößen, deren schärfste Strafe der studentische „ Verschiß" war, der über Studenten und „Philister" (das sind alle nicht oder nicht mehr Studierenden, insbesondere auch Zimmer-, Pferde-, Wohnungsvermieter und Kaufleute) verhängt werden konnte, aber auch gegenüber der Universität mit dem dann folgendem Auszug der Studenten, der damaligen Form des Vorlesungsstreiks.
Hier einige Beispiele aus dem Tübinger SC von 1813 bis 1816:
Einer Hausphilisterin wird vorgeworfen, sie habe heimlich das Pult geöffnet und Geld entnommen; das Verfahren wird mangels Beweisen eingestellt. Ein Pferdephilister wird in Verschiß getan, weil er die vom SC festgelegte Taxe für Ausritte nicht eingehalten hat. Ein Kutscher wird aus dem Verschiß auf seine Bitte entlassen, nachdem er glaubhaft vorgetragen hat, er habe seinen Knecht, der den Verschiß durch sein schlechtes Betragen verursachte, entlassen. Einem Gastwirt wird der ausgesprochene Verschiß erlassen, weil er sich für seine Grobheiten entschuldigt hat. Ober einen Schwertfeger beklagt sich der SC beim Rektor wegen dessen Geschäftsgebaren; in den verdienten Verschiß wird der Schwertfeger nur nicht getan, weil „man ihn nicht leicht entbehren kann" (denn er produzierte u.a. die Degen und Säbel, die jeder Student als Standesabzeichen trug).
Nach Ende ihrer Universitätszeit verfolgten diese Studenten ihre Ziele, die Ziele ihrer Jugend, nämlich den Verfassungsstaat durchzusetzen, im Marsch durch die Institutionen weiter.
Dazu sei der spätere Oberpräsident von Westfalen, Ludwig Freiherr von Vincke zitiert. Er schrieb als Angehöriger der westfälischen Landsmannschaft 1794 in Erlangen 20jährig in sein Tagebuch:
„Mein Vaterland soll dereinst das Bild der vollkommensten Polizeieinrichtung abgeben; Landwirtschaft, Fabriken, Handlung, Schiffahrt sollen darin blühen; die Wissenschaften nicht weniger; eine glückliche, gemeinnützige Aufklärung bis in die niedrigsten Klassen verbreitet werden; gute unverderbte Sitten und ein rühmlicher Nazionalcharakter den Westfalen auszeichnen. Wohlhabenheit soll allgemein mit Zufriedenheit des Lebens vereinigt seyn - die Menschen glücklich seyn, auch ohne diese Glückseligkeit auf das Spiel zu setzen durch eine unselige Revoluzion. Dazu wirken und thätig seyn: Das umfaßt mein ganzes Inneres."
Adolf Diesterweg, der große preußische Schulreformer, in den Jahren 1809/1810 Angehöriger der niederschwäbischen Landsmannschaft in Tübingen, schrieb in seinen Lebenserinnerungen:
„Das eigentliche, innere Glück dieser Zeit besteht im Ergriffensein von Ideen, darin, daß dem Jüngling die Hochgedanken in ihrer Erhabenheit erscheinen, und daß er so von ihnen gefaßt wird, daß er nicht nur auf Augenblicke, sondern für immer von dem großen Entschluß, der Verwirklichung derselben sein Leben lang zu widmen, sich beseelt und begeistert fühlt."
Das angesprochene „Zopfabschneiden" wird besonders deutlich im Militärstrafrecht. Am 28. Dezember 1824 erließ der bayerische König eine für die damaligen Verhältnisse mustergültige Dienstvorschrift für die königlich bayerischen Truppen, die als sogenannter „Königsbefehl" bekannt wird. Dieser Königsbefehl gewährte den Soldaten aller Dienstgrade das Recht,
„auf die sogleich erfolgenden Zeichen durch die Trommel... nach und nach in der vorgeschriebenen Ordnung hervorzutreten und... seine Beschwerde in möglichster Kürze mit geziemendem Anstand und mit Bescheidenheit vorzutragen".
Hier wurde das bislang nicht existente Recht von Staatsangehörigen, ja von Soldaten, sich gegenüber hoheitlichen Eingriffen zu beschweren, schriftlich eindeutig festgelegt.
Entsprechend hieß es in der Constitution eines Corps im Jahre 1827:
„Die Füchse (das sind die mit geminderten Rechten ausgestatteten Erstsemester) sind aufzufordern, etwaige Klagen gegen Chargierte und Corpsburschen vorzubringen."
Dahinter stand die gleiche Idee, nämlich minder berechtigten Gruppen verfaßte schriftliche Rechte zu geben, Soldaten wie Studenten. Der Marsch durch die Institutionen, also innerhalb einer Evolution den Verfassungsstaat durchzusetzen, war lang und dornig. Konflikte brachen immer wieder aus. Am 18. März 1848, also vor 150 Jahren, begannen die Barrikadenkämpfe in der preußischen Hauptstadt Berlin, die König Friedrich Wilhelm IV dazu zwangen, u.a. eine Verfassung zu versprechen. Höhepunkt bildete alsdann die Paulskirchen-Versammlung, in die über 100 Corpsstudenten gewählt wurden neben vielen Burschenschaftern, die seit 1815 eine studentische Korporationsform mit anderer Zielsetzung bilden, vornehmlich mit der Absicht, aus 40 kleinen Staaten ein einiges Deutsches Reich zu schaffen.
Die Freude über das 1848 Erreichte und die Aufbruchstimmung der Zeit wird deutlich im Brief des Friedrich Alexander Napoleon Widmann an seine jungen Corpsbrüder:
„An die Rhenania: Die öffentliche Einladung zu dem feierlichen Corps-Comers in Tübingen hat mich freudig ergriffen und Erinnerungen an Zeiten in mir hervorgerufen, die zu den glücklichsten meines Lebens gehören. Mit Freuden begrüße auch ich die Morgenröthe der neuen Freiheit und darin die freiere Bewegung, die Ihnen geworden ist. Offen darf jetzt das blau-weißrothe Band die Brust der Rhenaneu schmücken, unbeschadet der deutschen Cocarde, die unser aller Vereinigungspunkt ist! Daß Sie die Freiheit recht gebrauchen, darüber bin ich außer Sorgen; die Corps haben ja Recht und Ordnung stets in Ihrem Schilde geführt, und Sie werden die Mahnung eines alten Bundesbruders nicht übel deuten, wenn er Ihnen zuruft: halten Sie fortan fest daran !
Die deutsche academische Jugend ist vor Allen berufen, das politische Leben zu erfassen und zu leiten, und wenn sie es im Sinne des Volkswohles thut, so hat sie ihre Aufgabe gelöst!
Deutscher Gruß und Handschlag von Ihrem Bruder und Stifter Alexander Widmann"
Die „Morgenröthe der neuen Freiheit` bewirkte auch, daß sich im Jahr 1848, vor nunmehr 150 Jahren, in Jena die örtlichen Seniorenconvente (SC) zu einem überörtlichen Verband zusammenschlossen, der alljährlich in Bad Kösen zu Pfingsten tagt und deshalb Kösener SC-Verband genannt wird. Das Hauptziel, der Reichseinigung als Verfassungsstaat, wurde erst 25 Jahre später erreicht, 1871.
Die Daten auf dem Weg dorthin fallen auf: 1786 begann die Frühgeschichte des Corpsstudententums. 1815 wurde die Burschenschaft gegründet. Der zeitliche Abstand, hier 1786-1848, dort 1815-1871, fällt ins Auge. Jeweils ein gutes Lebensalter dauerte offensichtlich schon damals der Marsch durch die Institutionen.
Dieser Prozeß ist in selbst erlebter Geschichte nachvollziehbar. Die Ziele der Studentenrevolte Ende der 60er Jahre unseres Jahrhunderts beginnen, verkörpert durch „Die Grünen", sich jetzt im Marsch durch die Institutionen durchzusetzen. Daß die überkommenen, traditionellen politischen Parteien diese neuen Ideen versuchten und versuchen, aufzufangen und in sich aufzunehmen, ist ebenfalls nicht neu. Das taten die Corpsstudenten bereits am Ende des 18. Jahrhunderts und die Burschenschaften ab 1815, ebenso wie die späteren „studentischen Sozialisierungsformen": die neuen Landsmannschaften, die christlich geprägten Studenten - Wingolf, CV, KV, UV, die Turnbewegungen, der VDST und die anderen Jugendbewegungen. Jedes Ziel, das sich die neuen studentischen Gruppen „an die Fahne hefteten", fand im Hergebrachten seinen Niederschlag.
Wenn die Altparteien in Deutschland die Ziele der Grünen, die man durchaus als Fortsetzung der durch den 1. Weltkrieg in ihrer Entwicklung ins Mark getroffenen Jugendbewegung ansehen kann, übernehmen - man denke nur an den Umweltschutz - mißfällt das den Grünen ebenso, wie es seinerzeit den Burschenschaftern mißfiel, die sich den deutschen Einheitsstaat zum Ziel gesetzt hatten, daß (ausgerechnet) ein Corpsstudent - nämlich Bismarck - den deutschen Einheitsstaat verwirklichte.
Mit Bismarck begann die hohe Zeit des Corpsstudententums, das seinerzeit aus den Spitzen von Staat und Gesellschaft nicht wegzudenken war. Das bedeutete aber nicht, daß alle „gleichgeschaltet` dachten und handelten. Eine stromlinienförmige Denkweise ist dem Corpsstudententum fremd. Das seit den Anfängen praktizierte, aus der Aufklärung geborene Toleranzprinzip, ließ und läßt es selbstverständlich zu, daß z. B. neben dem Corpsstudenten Otto von Bismarck der Corpsstudent Wilhelm Liebknecht, mit Bebel der erste Führer der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, im Reichstag saß. Das Toleranzprinzip hat jedoch dort seine Grenzen, wo totalitäre Gruppen oder gar der Staat beginnen, menschliche Grundrechte zu verletzen. So war es kein Wunder, daß in den kommunistischen Aufständen nach dem 1. Weltkrieg (nicht nur) Corpsstudenten dem Hilferuf des Staates folgten - z.B. in München zugunsten einer sozialdemokratischen Regierung - und daß im NS-Staat (nicht nur) Corpsstudenten führend im Widerstand tätig waren. Für die historische Leistung der Corpsstudenten, Wegbereiter eines modernen Verfassungsstaats gewesen zu sein, haben die Studenten vor über 200 Jahren den Grundstein gelegt. Ein Ideal, das sie im Marsch durch die Institutionen (zusammen mit anderen, ähnlich gesinnten Menschen) Wirklichkeit werden ließen.
Das weitere Ziel bzw. die Aufgabe der Corpsstudenten, für die Ordnung an der Universität zuständig zu sein, übernahm im wesentlichen im Laufe der Geschichte der Staat; nur rudimentäre Elemente sind heute in den SC-Comments noch zu finden.
Die Forderung nach Toleranz und das Ziel, sich mehr auszubilden in sittlicher und wissenschaftlicher Hinsicht und nebenbei sich auch noch charaktervoll zu betragen, sind die nach wie vor gültigen Regeln für alle Corpsstudenten. Seit jeher fördern die Corpsstudenten den wissenschaftlichen Nachwuchs. Bereits 1823 stiftete in Unna die Versammlung alter westfälischer Musensöhne, bestehend aus früheren Angehörigen von Kränzchen und Landsmannschaften aus der westfälischen Grafschaft Mark, ein „Stipendium zur Unterstützung eines qualifizierten studirenden Westfalen". In unserer Zeit verleiht der Verband Alter Corpsstudenten jährlich gut dotierte Wissenschaftspreise.
Vor einigen Jahren fiel ein Hörer einem Vortragenden über die hehren Ziele des Corpsstudententums nach dessen längeren, offensichtlich ernsten Ausführungen ins Wort und fragte, ob die jungen Studenten nicht mehr fröhlich sein dürften. Der Mann hatte recht. Inhalt der genannten Constitutionen ist auch die Forderung nach „wahrer Fidelität". Es gibt nach wie vor den „Biercomment", inhaltlich eine ausgelassene und fröhliche Persiflage auf die hoch gehaltenen Constitutionen, ein letztlich wahrhaft liberaler Gedankenzug.
Und endlich soll auch das von Beginn an bestehende Ideal des Lebensbundprinzips nicht vergessen werden. Die während der Studienzeit geschlossenen Freundschaften sollen ein Leben lang dauern und gegenseitig auch in Gefahr und Not Halt geben. Um Mißverständnissen vorzubeugen. Hier wird keiner „Ämterverschaukelung" das Wort geredet. Das würde dem „sittlichen und charaktervollen Betragen" widersprechen. Die Corpsstudenten sollen „als Freunde ins Leben übergehen". Beeindruckend klar und einfach sagt dazu der bereits genannte Adolf Diesterweg:
„... erlebt man seelige Viertelstündchen, in denen man stumm neben befreundeten Menschen sitzt, wo keiner spricht. Aber keiner hat Langeweile, keiner vermißt etwas." |