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Die Einführung von Studiengebühren an deutschen Universitäten

– Chancen und Risiken für die Corps -

Nachdem bereits die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen sowohl in den Medien, den Universitäten als auch den einzelnen Corps für reichliche Diskussionen gesorgt hat, ist seit Ende Januar diesen Jahres auch die Möglichkeit der Erhebung von Studiengebühren an deutschen Universitäten Anlaß für weitere Diskussionen.

Es stellt sich erneut die Frage, wie sich die Erhebung von Studiengebühren unmittelbar auf die Studentenzahlen, Studienverhalten und Studiendauer sowie mittelbar auf die einzelnen Corps und die Bereitschaft der jungen Studenten, sich in ihnen zu engagieren, auswirken wird.

Von Michael Krahn
Normanniae Hannover und
Christian Possienke
Saxoniae Hannover
(WSC-Vorortsprecher)

Bereits jetzt, zu einem Zeitpunkt, an dem noch keine Studiengebühren erhoben werden, müssen sich die einzelnen Corps und die Corpsverbände mit der Thematik auseinandersetzen und gegebenenfalls Konzepte entwickeln, um auf die Veränderungen geeignet reagieren zu können und um diese als Chance wahrzunehmen. Die Einführung von Studiengebühren wird sicherlich nicht durch uns beeinflußt oder verhindert werden können. Trotzdem ist es unsere Pflicht, uns an den öffentlichen Diskussionen zu beteiligen.

Stand der Diskussion

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit dem am 26. Januar 2005 verkündeten Urteil über die Verfassungsmäßigkeit der 6. Novelle des Hochschulrahmengesetzes entschieden: Art. 1 Nr. 3 und 4 des 6. HRGÄndG, der die Länder auf den Grundsatz der Gebührenfreiheit des Studiums und zur Bildung verfaßter Studierendenschaften an den Hochschulen verpflichtet, ist nichtig. Dies wird damit begründet, daß dem Bund für diese Angelegenheit das Gesetzgebungsrecht fehle, da dieses im Bereich der Bildung bei den Ländern läge. Über die Zulässigkeit von Studiengebühren an sich hat das Bundesverfassungsgericht mit diesem Urteil nicht entschieden. Somit ist abzusehen, daß es auch nach einer Einführung von Studiengebühren zu diesbezüglichen Rechtsstreitigkeiten zwischen den betroffenen Studenten und den Gebühren erhebenden Universitäten kommen wird, die letztendlich wahrscheinlich wieder vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden müssen.

Obwohl somit nicht feststeht, ob und in welcher Form die Erhebung von Studiengebühren zulässig ist, werden in den einzelnen Bundesländern von den zuständigen Ministerien bereits Modelle erarbeitet, wie die Erhebung der Studiengebühren von statten gehen soll.

Die Kultus- und Wissenschaftsminister der unionsgeführten Länder haben sich bereits darauf verständigt, daß die Länder zunächst maximal 500 Euro Gebühr pro Semester von den Studenten erheben dürfen. Zugleich legten sie fest, daß die staatlichen Mittel der Länder für die Hochschulen – zur Zeit jährlich ungefähr 19 Milliarden Euro – nicht gekürzt werden sollen. An diesen übereinstimmenden Eckpunkten waren die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen beteiligt. Die acht Länder traten auch naheliegenden Befürchtungen entgegen, die Einnahmen durch Studiengebühren würden für die Haushaltssanierung zweckentfremdet werden. Sie vereinbarten eine Zweckbindung, wonach die Einnahmen als Drittmittel für die Verbesserung der Hochschullehre verwendet werden müssen.

Gedacht sei insbesondere an die Verbesserung des Betreuungsverhältnisses zwischen Studenten und Lehrenden, zusätzliche Tutorien und die Modernisierung der Bibliotheks- und Laborausstattungen. In dem Papier wurde auch festgelegt, daß die Gebühren niemanden von einem Studium abhalten dürfen. Dies soll durch die Einführung nachlaufender Gebühren garantiert werden. Die Studierenden erhalten dafür die Möglichkeit, für ihre Beiträge ein Darlehen aufzunehmen, das sie erst nach Aufnahme einer Erwerbstätigkeit tilgen müssen. Die Bundesregierung wird in dem Konzept aufgefordert, die Ausbildungsförderung auf die Studiengebührenmodelle auszurichten. Dabei wird eine nicht näher bezifferte Obergrenze für die gesamten Studienkosten angeregt – also einschließlich eventueller Bafög-Rückzahlungen.

Problematisch an diesem Konzept ist, daß das verfassungsrechtliche Budgetrecht des Staates grundsätzlich über gesetzlichen Regelungen steht, wie sie ein Gebührengesetz treffen kann. Eine strikte Zweckbindung der Studiengebühren, wie alle Wissenschaftsminister sie wollen, ist zwar politisch begrüßenswert, aber nicht erzwingbar, weil ein Zugriff der Finanzminister auf die Studiengebühren rechtlich nicht zu verhindern ist.

Die SPD-geführten Länder planen nach jetzigem Stand offenbar noch keine gemeinsame Regelung. In einigen dieser Länder wird jedoch über die Einführung von sogenannten Studienkonten nachgedacht, bzw. sind diese bereits in einer Erprobungsphase.

Folglich steht zum jetzigen Zeitpunkt fest, daß grundsätzlich alle Bundesländer Studiengebühren, in welcher Form auch immer, einführen werden. Zur Diskussion steht dabei lediglich, von wann an diese Gebühren erhoben werden, in welcher Höhe sie anfallen und auf welche Weise sichergestellt werden soll, daß sie den Universitäten zu Gute kommen und somit direkt die Lehre verbessert wird.

Diese Entwicklung wird auch von Vertretern der Wirtschaft begrüßt, die ihrerseits verschiedene Modelle der Studienfinanzierung entworfen haben, die zum Beispiel auf einem Zweisäulenmodell aus einem Ausbildungsbudget in Höhe von 15000 Euro einerseits und einem Darlehen von rund 35600 Euro für Lebenshaltungskosten andererseits basieren. Im Gegenzug soll hierfür in Zukunft weder Kindergeld noch BAföG gezahlt werden.

Auswirkungen der Einführung von Studiengebühren an den Universitäten

Die Einführung von Studiengebühren wird sich in vielerlei Hinsicht in den Universitäten und Universitätsstädten auswirken, sei es bei der Anzahl der Immatrikulationen, der Studiendauer, der Quantität und Qualität der Lehre als auch dem außeruniversitären Engagement der Studenten.

Eine weit verbreitete Befürchtung ist, daß Studiengebühren von der Immatrikulation abhalten könnten.

Weltweit sind erhebliche Unterschiede feststellbar: In den Vereinigten Staaten von Amerika sind Studiengebühren seit jeher Bestandteil der teilweise privaten Hochschulen. Jedoch gibt es dort ein gewachsenes Stipendienwesen, welches kulturell tief verwurzelt ist und es auch sozial schwächeren begabten Studenten ermöglicht, an angesehenen Universitäten zu studieren. Mit den deutschen Verhältnissen eher vergleichbar ist die Entwicklung in Österreich, wo im Wintersemester 2001 eine Studiengebühr von rund 360 Euro pro Semester eingeführt worden ist. Dieser relativ niedrige Betrag hatte zur Folge, daß die Zahl der Ersteinschreibungen von Inländern erheblich zurückging und sich bis heute nicht auf das Niveau vor der Gebühreneinführung zurückentwickelt hat – obwohl sozial schwache Studenten dort von den Gebühren befreit werden. Dieser Trend wird sicherlich auch in Deutschland zu erwarten sein.

Wie bereits die Einführung von Langzeitstudiengebühren in einigen Bundesländern gezeigt hat, sind finanzielle Anreize bzw. Sanktionen durchaus in der Lage, die Studiendauer zu verkürzen. Ein möglichst rascher Studienabschluß mit einer möglichst guten Note wird in Zukunft einen noch höheren Stellenwert bei den Studenten einnehmen. Folglich wird sich die durchschnittliche Studiendauer in Zukunft weiter reduzieren.

In welchem Umfang sich die Qualität der Lehre durch die Einnahmen der Gebühren verbessern wird, läßt sich zu diesem Zeitpunkt lediglich erahnen. Sicherlich werden die Studenten ihre Wahl der Universität neben allgemeinen Vorlieben auch nach einem PreisLeistungs-Verhältnis auswählen, so daß die Hochschulen gezwungen sein werden, für die Gebühr eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu bieten. Dies wird auch den erwünschten Konkurrenzkampf der Universitäten untereinander sicherlich fördern. Andererseits ist zu befürchten, daß die zusätzlichen Einnahmen nicht nur in die Lehre investiert sondern auch Forschung und Verwaltung querfinanziert werden und darüber hinaus die Länder versucht sein werden, ihre Zuschüsse langfristig zu reduzieren.

Festzuhalten bleibt somit, daß nach einer Einführung von Studiengebühren sicherlich weniger Studenten für kürzere Zeit an unseren Universitäten eingeschrieben sein werden.

Auswirkung für die Corps

Eine Reduzierung der Studentenzahlen hat nicht zwangsläufig rückgängige Aktivenzahlen zur Folge. Den Corps geht es in der heutigen Zeit personell nicht besser, sondern eher schlechter, als zu Zeiten von vor 100 Jahren, als die Studentenzahl nur einen Bruchteil der heutigen ausmachte.

Sicherlich werden sich mit der Abnahme der Immatrikulationen auch weniger potentielle Corpsstudenten einschreiben, jedoch bleibt abzuwarten, ob dies in proportional gleichem Ausmaß geschehen wird.

Weiterhin ist es den Corps – gerade an den großen Universitäten – auch jetzt schon nicht möglich, aus der breiten Masse der Studienanfänger sämtliche geeigneten Kandidaten herauszufiltern und diese für das Corpsstudententum zu begeistern.

Viel bedeutsamer ist unserer Meinung nach die Tatsache, daß sich der Trend, die Studenten immer mehr zeitlich einzubinden, an den Universitäten fortzusetzen scheint. Diese Abkehr von den humboldtschen Idealen der universitären Allgemeinbildung führt durch zunehmende Verschulung dazu, daß es den Studenten immer weniger möglich ist, sich neben dem Studium hochschulpolitisch, sozial oder gesellschaftlich zu engagieren.

Dies hat natürlich auch zur Folge, daß der Wille, in einem Corps aktiv zu werden, aufgrund des wahrgenommenen Zeitmangels und des universitären Leistungsdrucks nur dann wirklich gegeben ist, wenn eine Aktivität dem Studenten für sein studentisches oder berufliches Vorankommen vorteilhaft erscheint.

Für die bereits aktiv gewordenen Studenten bedeutet die verstärkte Einbindung im Studium, daß sich der Spagat zwischen einem erfolgreichen Studium und dem Leben und Engagement im Corps schwieriger gestalten wird. Dies hat natürlich auch Auswirkung auf das Zusammenleben im Corps und die gemeinsamen Aktivitäten.

Chancen für die Corps

Neben den Gefahren birgt die aufgezeigte Entwicklung für die Corps jedoch Möglichkeiten und Chancen, sich in dem wandelnden Umfeld weiterhin positiv zu positionieren, indem sie ihre Stärken in den Vordergrund stellen.

Für junge Studenten wird aufgrund der erhöhten finanziellen Belastung durch die Studiengebühr ein günstiges Zimmer ein immer wichtigerer Anreiz sein, auf ein Corpshaus zu ziehen und sich dadurch mit dem corpsstudentischen Gedankengut auseinanderzusetzen. In diesem Zusammenhang sollten sich die Corps weiterhin überlegen, ob sie sich an der Finanzierung des Studiums ihrer jungen Aktiven beteiligen, wie es einige Altherrenschaften zur Zeit bereits durch Stipendien oder zinsgünstige Darlehen tun. Auf diese Weise kann einerseits sozial schwächer gestellten Corpsbrüdern das Studium erleichtert werden und andererseits können eventuell besonders Begabte an das Corps herangeführt werden.

Da für Studenten überdurchschnittliche Studienabschlüsse in möglichst kurzer Zeit sowie bereits zu Studienzeiten erworbene Kontakte von immer größerer Bedeutung sind, müssen wir Corps uns auf unsere Grundprinzipien besinnen und darauf fußend deutlicher darstellen, welche Vorteile das Aktivsein dem Studenten bringt.

Neben der selbstverständlichen Weitergabe von universitären Erfahrungen durch Ältere, ist hier an hauseigene Bibliotheken und Lerngruppen zu denken. Gerade über letztere kann sich das Corps auch durch die Einbeziehung von nicht aktiven Studenten diesen gegenüber darstellen und hierdurch neben der Nachwuchswerbung auch ein positives Bild des Corpsstudententums in die Öffentlichkeit tragen.

Den Studenten muß dargestellt werden, daß die Kontakte, die während des Studiums über die eigene Altherrenschaft und andere Corpsstudenten geknüpft werden können, den erfolgreichen Einstieg in das Berufsleben ermöglichen bzw. erleichtern. Wie dieses sehr überzeugend und auch nachhaltig funktionieren kann, bekommen wir tagtäglich von ServiceClubs wie Lions und Rotary vorgelebt, die auch in der heutigen Zeit enormen Zulauf verzeichnen können. In diesem Sinne müßten wir Corps unser existierendes deutschland- und sogar weltweites Netzwerk effizienter nutzen und weiter ausbauen, um vielleicht jungen Studienanfängern die weit verbreitete Angst vor der beruflichen Zukunft zu nehmen oder zumindest zu lindern. Auch das zunehmende Fehlen von Werten, die früher vielfach durch die Schulen und ein universitäres Studium vermittelt wurden, sollten die Corps als Chance und Aufgabe begreifen.

So ist es angesichts des erhöhten Leistungsdrucks für Studenten immer wichtiger, ein perfektes Zeitmanagement zu erlernen. Verantwortungsbewußtsein, Organisationsvermögen und Teamfähigkeit gehörten schon immer zu Tugenden, auf die wir Corpsstudenten stolz waren und die wir unseren Mitgliedern weiter vermitteln müssen. Daß diese verstärkt von der Wirtschaft vorausgesetzt werden, gibt den Corps gerade in der heutigen Zeit neben den Universitäten eine wichtige Stellung bei der Ausund Persönlichkeitsbildung junger Menschen.

Fazit

Die sich ankündigende Einführung von Studiengebühren wird höchstwahrscheinlich zu einer Reduzierung der Anzahl potentieller Corpsstudenten an deutschen Universitäten führen. Daneben wird es sicherlich für einige Corpsstudenten durch die höhere zeitliche Einbindung in das Studium aufgrund der erhöhten finanziellen Belastung und den Leistungsdruck zu vermehrten Konflikten mit dem Engagement im Corps kommen.

Auf der anderen Seite bietet jede Veränderung der Hochschulrahmenbedingungen auch Chancen. Neben den vielfältigen Anreizen des Aktivenlebens sind wir Corps vor allem gefragt, die Werte zu vermitteln, die in der Universität immer mehr in den Hintergrund gedrängt werden. Junge Studenten in ihrem Studium zu unterstützen und auch den anschließenden Berufseinstieg zu erleichtern, gehört seit jeher zu unseren Stärken und wird auch unter erschwerten Studien- und Wirtschaftsbedingungen immer wichtiger.

Je schwieriger sich das universitäre Umfeld für den jungen Studenten darstellt, desto bedeutsamer ist es für die Corps, ihre Stärken und Möglichkeiten in die Universitäten und die Öffentlichkeit zu transportieren, um so den Studenten ein positives Bild des Corpsstudententums zu vermitteln und ihnen die Vorteile des Aktivseins zu zeigen.

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