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„Gott schütze den Ort, wo die Wachenburg steht, umleuchtet vom Lichte der Sonnen“Aus. Die Wachenburg steht nicht mehr. Bergfried, Palas und Ehrenhalle für die Gefallenen sind zerstört. Wo gestern noch das Wahrzeichen der Stadt Weinheim und der Weinheimer Corpsstudenten eindrucksvoll den Wachenberg dominierte, ist heute eine Schuttwüste. Ein Schreckensszenario, das dem mißglückten Drehbuch für einen Katastrophenfilm entstammt? Nein, so meine Meinung. Das eingetragene „Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung Wachenburg“ ist massiv gefährdet. Die „Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG“ hat einen Genehmigungsantrag beim Rhein-Neckar-Kreis auf Erweiterung und Weiterbetrieb des Steinbruchs gestellt. Durch die Erweiterung soll der seit Jahrzehnten vorgenommene Abbau des Wachenberg- Rhyoliths bis auf weniger als 100 Meter an die Wachenburg vorangetrieben werden. Die bisherige Erlaubnis für den Betrieb des Steinbruchs ist am 19. April 1983 erteilt worden. Es werden jährlich zirka 500 000 Tonnen (oder 200 000 Kubikmeter) Schotter, Split und Brechsande produziert. Diese Genehmigung läuft aber bald aus, da die zur Verfügung stehenden Abbauflächen weitestgehend erschöpft sind. Der WVAC-Vorstand, mit seinem Vorsitzenden Dr. Burkhard Meister Hannoverae an der Spitze, ist nach der Information über den Genehmigungsantrag sofort und umsichtig aktiv geworden. Bereits am 7. März führte der WVAC-Vorstand ein Gespräch mit dem Oberbürgermeister von Weinheim, Heiner Bernhard, zu diesem Thema. Nach dem damaligen Kenntnisstand sollte der beantragte Abbau weit entfernt von der Wachenburg und der Zufahrtsstraße erfolgen. Erst mit der öffentlichen Bekanntmachung der Antragsunterlagen am 30. Mai 2005 wurde die Bedrohung der Wachenburg deutlich. Daraufhin wurde ein Einspruchsverfahren eingeleitet und die Einwände wurden fristgerecht vor dem 13. Juli 2005 dem in Heidelberg ansässigen Landratsamt Rhein- Neckar zugeleitet. „Wegen der Höhe des Risikos und der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit beschloß der Vorstand, einen einschlägig erfahrenen Rechtsanwalt und einen Gutachter zu beauftragen”, erklärt Dr. Meister. Das „Geotechnische Sachverständigenbüro Dr.-Ing. habil. Bernd Müller“ aus Leipzig hat inzwischen ein mehr als 50 Seiten umfassendes Gutachten erstellt. Die Einwendungen des WVAC-Vorstands gegen den Genehmigungsantrag formulierte das Frankfurter Büro der international aufgestellten Anwaltskanzlei Allen & Overy LLP. Solch eine Hinzuziehung von Experten scheint angesichts der Komplexität und des Gefährdungspotentials mehr als nur gerechtfertigt. Die Weinheimer Corpsstudenten sind bei dem Einsatz für ihre Burg nicht auf sich allein gestellt. Im Schulterschluß hat sich der Gemeinderat der Zwei- Burgen-Stadt in seiner Sitzung am 15. Juni 2005 einstimmig gegen eine Steinbruch-Erweiterung ausgesprochen. Seit im Mai 2003 ein großes Stück des Steinbruchs abrutschte, sind der Wachenberg und die Wachenburg ein ständiges Thema in der Stadt. Hatte die Stadtverwaltung die „Hangsicherungsmaßnahme“ – so die Begründung der „Porphyrwerke Weinheim- Schriesheim AG“ für den Erweiterungsantrag – ursprünglich als nicht verhinderbar betrachtet, so hat sich diese Einschätzung inzwischen gewandelt. So heißt es in der Sitzungsvorlage zur Gemeinderatssitzung am 15. Juni 2005: „Es bestehen berechtigte Bedenken, daß entgegen der Aussagen in den Antragsunterlagen die Hangsicherungsmaßnahme als Vorwand benutzt werden soll, um einen weiteren Abbau von Gesteinsmaterial langfristig zu sichern.“ Der Vorsitzende des Wachenburg- Ausschusses, Dipl.-Ing. Steffen Seiferheld Bavariae Stuttgart, Franconiae Berlin, kann zu dem Erweiterungsantrag der „Porphyrwerke Weinheim- Schriesheim AG“ einen prall gefüllten Aktenordner vorweisen. Seine Mutmaßung: „Im Kern wird die Rutschung vom Mai 2003, bei der sich zirka 200000 Kubikmeter Gesteinsmaterial von einer rund 230 Meter hohen Wand lösten, als Begründung für die Aussage genommen, daß der Wachenberghang nicht mehr sicher ist. Deshalb müßte, so die Argumentation der Antragsteller, auf einem zu genehmigenden Areal inklusive Flächen für die Böschungsabsicherung von insgesamt 28,41 Hektar, weiteres Material abgebaut werden, um so eine Standsicherheit zu erzielen.“ Die beantragte „Hangsicherung“ hätte übrigens einen erheblichen wirtschaftlichen Vorteil für die Antragsteller: Der Weiterbetrieb des Steinbruchs wäre über Jahrzehnte gesichert, da auf der neuen Abbaufläche eine Gesteinsmasse von 5,79 Millionen Kubikmetern erwartet werden kann. Die möglichen Auswirkungen der beantragten „Hangsicherung“ im einzelnen: 1. Landschaftsbild. Würde die Wachenbergkuppe von jetzt 399 Meter auf 330 Meter abgeflacht werden (beantragt ist ein zusätzlicher Abbau in einem Neigungswinkel von 50 Grad statt bisher 60 Grad), käme es zu einer massiven Beeinträchtigung der sogenannten Kulissenwirkung von Wachenberg und Wachenburg, die als herausragendes Kulturdenkmal zusammen mit der Wachenbergkuppe das Landschaftsbild der Bergstraße prägt (siehe dazu die Fotomontage auf Seite 6). 2. Erschütterungen durch Sprengungen, Betrieb der Maschinen, schwere LKW und die „Verstürzung“ des abgebauten Materials. Das vom Antragsteller vorgelegte „Erschütterungsgutachten vom 28. Dezember 2004“ gibt keinesfalls verbindliche Klarheit über die zu erwartenden Auswirkungen von Sprengungen in unmittelbarer Nähe der Wachenburg. Es wird lediglich eine Prognose abgegeben – die auf Schätzungen beruht. Dabei räumt der Gutachter der Antragsstellerin selbst ein, nicht in der Lage zu sein, eine endgültige Aussage über Schäden an der Wachenburg treffen zu können. Der vom WVAC-Vorstand beauftragte Gutachter, das „Geotechnische Sachverständigenbüro Dr.-Ing. habil. Bernd Müller“ erhebt schwere Bedenken: „Das vorliegende Gutachten zur Erschütterungsprognose ist für das Vorhaben und dessen Realisierung nicht nur wegen der völlig fehlenden Analyse der Bohr- und Sprengtechnik sondern auch wegen erheblicher Mängel nicht anzuerkennen.“ Durch Sprengungen in einem Steinbruch direkt unterhalb der Wachenburg am 11. Mai und am 10. Juni 2005 ist es bereits zu sichtbaren Schäden an der Wachenburg gekommen: Absenkung der Kassettendecke in der Burgschenke sowie Schäden an der Verfugung der Natursteinmauern im Fuchsenkeller und der Ehrenhalle. 3. Brandsicherheit. Wenn der Abbau des Wachenberg- Rhyoliths bis auf weniger als 100 Meter an die Wachenburg herangetragen wird, müßte der zur Anlage gehörende und auf einer Höhe von 365 Meter über N.N. gelegene Löschwasserbehälter ersatzlos wegfallen (zur Erklärung: Nur dadurch ist der hydraulische Druck gewährleistet – der First des Palasgebäudes liegt bei 342 Meter über N.N.). Durch den beantragten Abtrag des Wachenberges könnte für einen Ersatzbehälter die notwendige Höhe nicht mehr erreicht werden. Im Falle eines Brandes gäbe es dann für die Wachenburg kein Löschwasser. Aus diesem Grund hat auch die Feuerwehr der Stadt Weinheim Einspruch erhoben. 4. Luftverunreinigungen. Der durch den Abbau und vor allem durch die Verkippung des gesprengten Gesteins in unmittelbarer Nähe zur Wachenburg entstehende hoch gesundheitsgefährdende arsenhaltige Schwebstaub sowie der freigesetzte Quarzfeinstaub (der zu Silikose führen kann), könnten erhebliche Belastungen für die menschliche Gesundheit hervorrufen. Zudem wird sich der Staub auf dem Gelände und den Gebäuden der Wachenburg ablagern und damit deren Erscheinungsbild beeinträchtigen. 5. Lärm. Aus dem Charakter der Wachenburg als Gedenk- und Versammlungsstätte ergibt sich deren besondere Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit, die der eines allgemeinen Wohn- gebiets vergleichbar ist. Dort sind störende Betriebe grundsätzlich nicht zulässig. Doch ist die „Hangsicherung“ notwendig? Nach Auffassung des Rechtsanwaltes und des Gutachters ist diese Frage mit einem klaren „Nein“ zu beantworten. So heißt es in dem Schriftsatz zum Einspruch: „Am einfachsten und gleichwohl wirksam wäre eine Absperrung des gesamten Betriebsgeländes durch einen Zaun, verbunden mit dem Hinweis, daß das Gelände nicht betreten werden darf. Ist diese Sicherung erfolgt, ist es gleichgültig, ob weitere Rutschungen erfolgen oder nicht. Diese Massen können von dem Steinbruchsgelände ohne weiteres aufgefangen werden. Umfangreiche Hangsicherungsmaßnahmen sind somit nicht erforderlich.” Das heißt: Da die Genehmigung vom 19. April 1983 einen weiteren Abbau nicht zuläßt, müßten die „Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG“ den Betrieb des Steinbruchs einstellen und die Anlagen stillegen. Auf die Arbeitssicherheit müßte dann keine Rücksicht mehr genommen werden, so ein vom Antragsteller vorgelegtes bergtechnisches Gutachten vom 21. März 2005 zur Begründung der „Hangsicherung“. Der WVAC-Vorsitzende Dr. Meister: „Vorrangig ist die Stillegung des ausgebeuteten Steinbruchs. Sobald diese erfolgt ist, können Belange der Arbeitssicherheit keine Rolle mehr spielen, da alle Arbeiten im Steinbruch eingestellt sind und sich dort dann auch keine Arbeitnehmer mehr aufhalten.” In der 1963 erschienenen Festschrift „100 Jahre WSC“ heißt es: „Prächtige Aus- und Rundblicke, die sich von der Höhe der Wachenburg bieten, zeigen dem Beschauer, wie schön die WSCBurg gelegen ist; das ganze weite Gebiet des Odenwalds bis zum Taunus, südwestlich bis zu den Vogesen – zu Füßen die alte „Windeck“ und die Stadt Weinheim – , weit vor uns die Fluren der Rheinebene und der mächtige Donnersberg und die weingesegneten Hügel der Haardt – und ganz weit draußen am Horizont ragen die Türme der alten Dome von Speyer und Worms in den Himmel.“ Die Wachenburg ist ein deutsches Kulturerbe von bleibender Strahlkraft und Stein gewordener Ausdruck der Werte und Tugenden der Weinheimer Corpsstudenten. Sie ist darüber hinaus ein nicht wegzudenkender, prägender Teil unserer Heimatstadt Weinheim. Mögen die letzten Verse unseres Wachenburgliedes in Erfüllung gehen: „Gott schütze den Ort, wo die Wachenburg steht, umleuchtet vom Lichte der Sonnen.“ |