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Von Professor DrAng. Harald Ortwig MarkoGuestphaliae, Marchiae Brünn zu Trier

 

Ziel der Bundesregierung ist es, die Leistungs- und Innovationsfähigkeit unseres Wissenschafts-und Forschungssystems zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Hochschul- und Forschungslandschaft auch im internationalen Vergleich zu sichern. Sie beabsichtigt hierzu, flexiblere und leistungsorientiertere Beschäftigungs- und Vergütungsstrukturen sowohl für den Hochschulbereich als auch für den außeruniversitären Forschungsbereich zu schaffen. Hierdurch sollen Anreize für mehr Leistung und bessere Qualität geschaffen, Entwicklungspotentiale für Kreativität im gesamten Innovationszyklus eröffnet und der Know-how-Transfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft beflügelt werden. Der Qualifikationsweg für den wissenschaftlichen Nachwuchs soll kürzer und übersichtlicher gestaltet werden.

 

Die Reform des Dienst- und Besoldungsrechts ist wesentlicher Teil der Gesamtreform des deutschen Hochschulwesens, zu der ebenso die Neugestaltung der Studienstruktur, die Einführung einer leistungsorientierten Hochschulfinanzierung, die Evaluation der Leistungen in Forschung und Lehre, ein modernes Hochschulmanagement und die Vergabe international kompatibler Abschlussgrade gehören.

 

Nicht historisch entstandene Besitzstände, sondern die in Output-Zahlen zu messenden Leistungen der Hochschulen sollen in Zukunft maßgebend für die staatliche Finanzierung der Hochschulen sein. Entscheidend ist, Anreize für die Erreichung der zwischen Staat und Hochschulen vereinbarten Ziele zu schaffen.

 

Das Hochschulrahmengesetz sieht auch innerhalb der Hochschulen eine leistungsorientierte Verteilung der Ressourcen auf die Fachbereiche und Institute vor. Die Kultusministerkonferenz hat darüber hinaus eine grundsätzliche Befristung von Berufungszusagen über die sächliche und personelle Ausstattung der Institute auf fünf Jahre beschlossen. Die Einführung einer stärker leistungsorientierten Besoldung der Professoren ist ein wesentlicher Eckpunkt der anstehenden Dienstrechtsreform.

 

Eine leistungsorientierte Ressourcenverteilung sowie Vergütung des Hochschulpersonals erfordern in den Hochschulen entscheidungsfähige Managementstrukturen. Dazu bedarf es entsprechender organisatorischer Regelungen einschließlich der Entwicklung von Managementprofilen.

 

AUSGANGSLAGE

 

Aus Sicht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMFB) werden als zentrale Probleme im Bereich der Hochschulen und insbesondere des Hochschuldienstrechts genannt:

die lange Qualifikationsdauer des wissenschaftlichen Nachwuchses,
die im internationalen Vergleich unzureichende Selbstständigkeit der Postdoktoranden, die in der Regel bis zur Habilitation oder einer entsprechenden Qualifizierung in Abhängigkeit vom jeweiligen Institutsleiter arbeiten.
das hohe Erstberufungsalter von Professoren,
das Übergewicht der Altersstufen gegenüber den auf Leistung abstellenden Elementen der Professorenbesoldung,
unzureichende Möglichkeiten, Leistungsgesichtspunkten bei der Gewinnung von Wissenschaftlern Rechnung tragen zu können,
fehlende Leistungsanreize in der Professorenbesoldung, insbesondere für ein Engagement in der Lehre.

Die Reform des Hochschuldienstrechts soll sich daher auf die Neugestaltung des Qualifikationsweges der Hochschullehrer sowie die Einführung eines leistungsorientierteren und wettbewerbsfähigen Besoldungssystems konzentrieren.

 

In den kommenden Jahren wird es im Bereich der Professorenschaft eine große Pensionierungswelle geben. Die Chance des derzeitigen Generationswechsels in der Professorenschaft soll genutzt werden, um eine neue Personal- und Besoldungsstruktur einzuführen und die Chancen von Frauen in diesem Bereich zu verbessern.

 

EXPERTENKOMMISSION, KONZEPT DES BMBF

 

Zur Vorbereitung von Reformvorschlägen der Bundesregierung hat Edelgard Bulmahn, Bundesministerin für Bildung und Forschung, im Juni 1999 eine Expertenkommission „Reform des Hochschuldienstrechts" berufen. Die Kommission schlägt in ihren Empfehlungen vom 10. April 2000 grundlegende Änderungen des Qualifikationsweges zur Professur sowie eine Neugestaltung der Besoldung von Hochschullehrern und Mitgliedern von Leitungsorganen der Hochschulen vor.

 

Das Konzept des BMBF für ein neues Hochschuldienstrecht knüpft weitgehend an die Empfehlungen der Expertenkommission an und setzt eigene Akzente bei dem Besoldungsgefüge der Professoren. Nachstehend werden auszugsweise Ele-mente zur Neuordnung der Personalstruktur und des Qualifikationsweges des wissenschaftlichen Nachwuchses dargestellt.

 

QUALIFIZIERUNG DES WISSENSCHAFTLICHEN NACHWUCHSES

 

Die Neuordnung. der Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses dient folgenden Zielen:

frühere selbständige Tätigkeit des wissenschaftlichen Nachwuchses,
Verbesserung des Verfahrens zur Feststellung der Qualifikation,
frühere Erstberufung durch Verkürzung aller Phasen der Qualifikation einschließlich Studium und Promotion,
Steigerung der Attraktivität der deutschen Hochschulen für qualifizierte deutsche und ausländische Nachwuchswissenschaftler.

In Übereinstimmung mit der Expertenkommission wird die Einführung einer befristeten Juniorprofessur in möglichst zeitnahem Anschluss an die Promotion vorgeschlagen. Sie soll im Regelfall die Einstellungsvoraussetzung für eine Professur sein. Mit der Einführung der Juniorprofessur soll die Qualifizierungszeit verkürzt und eine frühere, eigenverantwortliche wissenschaftliche Tätigkeit erreicht werden. Die Juniorprofessur soll zugleich die Chancen von Frauen zur Berufung auf eine Professur verbessern. Kürzere, besser strukturierte Qualifikationswege, die auch die Fachbereiche mit in die Verantwortung einbinden, sowie der Verzicht auf das das Selbständigkeitspotential aufzehrende Habilitationsverfahren sollen dies ermöglichen.

 

Alternative Wege für eine Berufung auf eine Professur werden wie bisher offen stehen. Es sollen jedoch in hinreichendem Ausmaß Juniorprofessuren geschaffen und tatsächlich genutzt werden, um zu erreichen, dass die Bewährung für eine Lebenszeitprofessur künftig im Regelfall nicht mehr im Rahmen weisungsgebundener Beschäftigung erfolgt.

 

Alternative Wege für eine Berufung auf eine Professur sind:

die Qualifizierung aufgrund beruflicher Tätigkeit,
die wissenschaftliche Qualifizierung im Ausland,
die Qualifizierung durch wissenschaftliche Tätigkeit.

Der Qualifizierungsweg durch berufliche Tätigkeit in der Wirtschaft ist insbesondere für die Ingenieurwissenschaften schon seit langem, sowohl an Universitäten wie an Fachhochschulen, von grundlegender Bedeutung.

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