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Der erste Teil erschien in CORPS 2 / 2002
Von Professor Dr.-Ing. Harald Ortwig Marko Guestphaliae, Marchiae Brünn zu Trier
Promotionsphase Da es in Deutschland kein obligatorisches Promotionsstudium gibt, ist die Promotionsphase unstrukturiert und die Betreuung häufig unzureichend. Ausserhalb der Graduiertenkollegs besteht für Doktoranden und Betreuer keinerlei verpflichtender Rechte-Pflichten-Kanon. Doktoranden in einem Beschäftigungsverhältnis werden mit promotionsfremden Hilfstätigkeiten weit über das zumutbare Mass hinaus belastet. Die Hochschulen solIten ein strukturiertes Doktorandenprogramm anbieten. Angestrebt wird eine bessere und stärkere Verantwortung des Fachbereiches, insbesondere eine gute und intensive Betreuung der Doktoranden.
Wissenschaftsrat, Hochschulrektorenkonferenz und Wissenschaftsorganisationen fordern des halb in Anlehnung an die angelsächsische Praxis eine stärkere und transparente Strukturierung der Promotionsphase unter institutioneller Verantwortung der Hochschule. Mit dem vom Bund massgeblich initiierten Programm der Graduiertenkollegs sind musterhafte Strukturen geschaffen worden, von denen man glaubt, dass Qualitätsverbesserung, Verbreiterung der Qualifikation und zugleich Verkürzung der Qualifikationsdauer möglich sind.
Zur Verbreiterung dieses Ansatzes auf alle Doktoranden werden folgende Massnahmen als notwendig erachtet:
Juniorprofessur Als Bewährungsphase für eine Lebenszeitprofessur wird die Einführung einer maximal sechsjährigen Juniorprofessur mit dem Recht zur selbständigen Forschung und Lehre vorgeschlagen.
Fortsetzung in der nächsten CORPS-Ausgabe
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