Image
ImageImage
Image
Image
Abi-MesseLifestyleKarriereUnisGeschichteMagazinIntern
ImageImage
Image
Image
ImageImage
Image
Image
Image
Image

Der erste Teil erschien in CORPS  2 / 2002

 

Von Professor Dr.-Ing.

Harald Ortwig Marko

Guestphaliae, Marchiae

Brünn zu Trier

 

Promotionsphase

Da es in Deutschland kein obligatorisches Promotionsstudium gibt, ist die Promotionsphase unstrukturiert und die Betreuung häufig unzureichend. Ausserhalb der Graduiertenkollegs besteht für Doktoranden und Betreuer keinerlei verpflichtender Rechte-Pflichten-Kanon. Doktoranden in einem Beschäftigungsverhältnis werden mit promotionsfremden Hilfstätigkeiten weit über das zumutbare Mass hinaus belastet. Die Hochschulen solIten ein strukturiertes Doktorandenprogramm anbieten. Angestrebt wird eine bessere und stärkere Verantwortung des Fachbereiches, insbesondere eine gute und intensive Betreuung der Doktoranden.

 

Wissenschaftsrat, Hochschulrektorenkonferenz und Wissenschaftsorganisationen fordern des halb in Anlehnung an die angelsächsische Praxis eine stärkere und transparente Strukturierung der Promotionsphase unter institutioneller Verantwortung der Hochschule. Mit dem vom Bund massgeblich initiierten Programm der Graduiertenkollegs sind musterhafte Strukturen geschaffen worden, von denen man glaubt, dass Qualitätsverbesserung, Verbreiterung der Qualifikation und zugleich Verkürzung der Qualifikationsdauer möglich sind.

 

Zur Verbreiterung dieses Ansatzes auf alle Doktoranden werden folgende Massnahmen als notwendig erachtet:

 

Im Hochschulrahmengesetz soll ein Doktorandenstatus geschaffen werden.
Die Promotion soll in der Regel in ein Promotionsstudium eingebunden erfolgen.
Das bisherige, flexible System der Finanzierung der Doktoranden durch Stipendien oder über Beschäftigungsverhältnisse soll beibehalten werden.
Die Promotion als Vorbereitung auf die Juniorprofessur soll grundsätzlich nach drei Jahren abgeschlossen sein (Einreichung der Promotionsarbeit). In einzelnen experimentellen Fächern (Natur- oder Ingenieurwissenschaften) und bei Promotionen im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mag es auch weiterhin erforderlich sein, den Zeitrahmen auszudehnen, jedoch nicht auf mehr als vier Jahre.
Soweit Doktoranden als wissenschaftliche Mitarbeiter beschäftigt werden, sollen diese Arbeitsverhältnisse auf vier Jahre begrenzt werden.
Doktoranden sollen in die gesetzliche Krankenversicherung einbezogen werden, soweit sie nicht als Arbeitnehmer oder Familienangehöriger versichert sind.

 

Juniorprofessur

Als Bewährungsphase für eine Lebenszeitprofessur wird die Einführung einer maximal sechsjährigen Juniorprofessur mit dem Recht zur selbständigen Forschung und Lehre vorgeschlagen.

 

Fortsetzung in der nächsten CORPS-Ausgabe

 

Image
Image
Image
Image