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Seit Jahrzehnten sind die Hochschulen, vor allem die Universitäten, Gegenstand des öffentlichen Interesses und der Kritik. Das Unbehagen äußert sich mit Blick auf die große Zahl der Studierenden (zwei Millionen insgesamt an den Hochschulen, davon mehr als zwei Drittel an Universitäten), die Überfüllung in einzelnen Studiengängen (bis zu 10.000 in einigen wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten), die lange Studiendauer (mehr als 13 Semester im Schnitt), das hohe Durchschnittsalter der Absolventen (28 Jahre) und deren angeblich fehlenden Praxisbezug. Dies und anderes wird als unerträglich empfunden. Es müsse geändert werden. Das soll erreicht werden durch mehr Wettbewerb zwischen den Hochschulen und ein verändertes Studiensystem.
PERMANENTE GESETZESÄNDERUNGEN
Man fragt sich allerdings, was in den vergangenen 35 Jahren in und mit den Hochschulen aufgestellt wurde, wenn jetzt zu Versuchen animiert wird, die Gestaltung der Studiengänge und die Organisation der Institutionen zu reformieren. Nachdem seit Ende der 60er Jahre Hochschulgesetze in den elf alten Bundesländern geschaffen worden sind, wurden sie im Schnitt jeweils siebenmal novelliert. Zählt man das Rahmengesetz mit seinen Änderungen und die Gesetzgebung in den neuen Ländern dazu, so kommt man leicht auf rund 100 sich zum Teil grundsätzlich unterscheidende Fassungen von Gesetzen, welche für die betroffenen Universitäten irgend wann einmal länger oder kürzer gegolten haben, von kleineren Änderungen ganz abgesehen. Im allgemeinen fühlt sich jede Landesregierung bemüßigt, zu Beginn einer Legislaturperiode zunächst einmal das Hochschulrecht in grundsätzlichen Punkten zu novellieren. Ein auch nur oberflächlicher Vergleich der Universitäts- und Hochschulgesetze macht deutlich, daß es kein einigermaßen einheitliches Bild von den Hochschulen, insbesondere von den Universitäten, gibt.
DIE DIVERGIERENDEN POSITIONEN
Das kann nicht verwundern, wenn man bedenkt, wer alles Interesse am tertiären Bildungsbereich hat und dies auch lautstark kund tut: Bundes- und Länderministerien, Fraktionen und Ausschüsse in den Parlamenten, Kultusministerkonferenz, Wissenschaftsrat, Rektorenkonferenz, Rechnungshöfe und Interessenverbände aller Art wie Hochschul- und Lehrerverbände, Organisationen der Wirtschaft, Gewerkschaften usw. Die Verfolgung eigener Positionen durch die Vertreter jener Institutionen und Organisationen läßt erahnen, welche unterschiedlichen Vorstellungen und Forderungen auf die Hochschulen einwirken und welchen zentrifugalen Kräften sie ausgesetzt sind. Die Gründe für ein solches breites Interesse liegen auch darin, dass der Anteil der Studierenden an der gleichaltrigen Bevölkerung innerhalb von 40 Jahren von fünf Prozent auf fast 30 Prozent gestiegen ist und damit viel größere Bevölkerungskreise Anteil nehmen an dem, was an den Hochschulen geschieht. Dies wiederum macht sie für die Politik interessant.
POLITISCHE ENTSCHEIDUNGSTRÄGER
Im Gesetzgebungsverfahren in den Ländern ist es in der Vergangenheit auf Grund der politischen Konstellationen zu sehr unterschiedlichen Lösungen gekommen, je nachdem ob die Mehrheit von CDU oder SPD gestellt wurde oder ob es Regierungen von CDU/FDP, SPD/FDP, sogenannte Ampelkoalitionen oder große Koalitionen gab, von anderen Kombinationen wie Rot/Grün, Rot/Rot oder Duldungsmodellen ganz abgesehen. Das Ergebnis waren in aller Regel Kompromisse, bei denen sich widersprechende Lösungen in den gesetzlichen Regelungen nebeneinander fanden.
VIELFALT DER BEDINGUNGEN
Dies verdeutlicht zweierlei: es existiert kein einheitliches Bild von d e r Universität und es wird keine Zufriedenheit über das jeweils Erreichte geben, weil kein Gesetz „aus einem Guß“ ist. Selbst wenn in einem Bundesland eine der großen Parteien über die absolute Mehrheit verfügte, war sie doch wegen des Rahmengesetzes, das seinerseits ein Ergebnis von Kompromissen darstellte, gehindert, einen politisch „lupenreinen“ Standpunkt umzusetzen.
In der Vergangenheit sind die Vorgaben des Rahmengesetzes als Vorteil verstanden worden, weil auf diese Weise ein gewisses Maß an Übereinstimmung und Vergleichbarkeit im Hochschulwesen gewährleistet schien. Je deutlicher es aber wird, dass es eine Illusion ist, von einem einigermaßen gleichmäßigen Niveau in der Ausbildung und im Abschluss auszugehen, verliert auch die Position an Boden, welche die Einheitlichkeit des Hochschulwesens de iure erhalten möchte.
In der Tat scheint dies die zutreffende Schlußfolgerung zu sein, nachdem alle Versuche, das Hochschulwesen einheitlich zu ordnen, fehlgeschlagen sind: die sogenannte Ordinarien-Universität war nicht widerstandsfähig genug, sich gegen politisch motivierte Angriffe behaupten zu können, die mitbestimmte sogenannte Gremien-Universität hat die in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllen können. Was bleibt da, als die Vorstellung aufzugeben, man müsse Regeln für d i e deutsche Universität entwickeln.
VIELFALT DER ERSCHEINUNGEN
Die Universitäten „in die Freiheit entlassen“, wie es Bundespräsident Herzog empfohlen hat, bedeutet aber auch ein gewisses Risiko einzugehen. Da das Hochschulrahmengesetz die bisher von den Ländern einheitlich zu regelnden Bereiche reduziert, wird es noch mehr Spielarten des Hochschulwesens geben als bisher schon. Mit dem Wegfall verbindlicher Rahmenbestimmungen wird die Unübersichtlichkeit zunehmen und das Erscheinungsbild der Hochschulen noch verwirrender sein, als es das jetzt schon ist. Das wird nicht nur die interessierte Öffentlichkeit zu spüren bekommen, das werden Personalchefs in noch größerem Maße als bisher zu beachten haben; vor allem aber werden es die Studierwilligen und die Studierenden erfahren. Die Informationen über die Hochschulen, insbesondere deren Selbstdarstellungen, werden es sehr schwer machen, ein objektives Bild zu gewinnen. Ein Ortswechsel, gepriesen als Ausfluss akademischer Freiheit und vermißt wegen der Immobilität vieler Immatrikulierter, wird noch mehr zur Ausnahme werden.
VERÄNDERTE BEDINGUNGEN FÜR UNIVERSITÄT, STUDIERENDE UND KORPORATIONEN
Die Universitäten haben in den vergangenen vier Jahrzehnten einen dramatischen Wandel erfahren: Die Zahl der Studierenden ist zum Teil um das Sechsfache gestiegen (zum Beispiel in sogenannten klassischen Universitätsstädten von zirka 5000 im Jahr 1955 auf derzeitig gegen 30000). Wenn trotz so enorm angestiegener Zahlen festzustellen ist, dass das Interesse an den Korporationen gering ist, spielen dabei – neben den auch früher durchaus schon vorhandenen Vorurteilen gegen Verbindungen – vor allem folgende Gründe eine Rolle: Der Aufenthalt am Studienort wird – nach Arbeitnehmerbeispiel – auf vier bis fünf Wochentage begrenzt; das Wochenende wird zu Hause, bei Freunden, jedenfalls nicht unbedingt am Studienort verbracht. Eine nicht unbeachtliche Zahl von Kommilitonen ist – häufig als Folge des Zulassungsverfahrens – „Fahrstudent“, das heißt, lebt gar nicht am Universitätsort. Darüber hinaus kommen heute junge Menschen vielfach mit ganz anderen Voraussetzungen zur Universität als noch vor 15 bis 20 Jahren:
Zu bedenken ist ferner, das die Organisation des Studiums sich weiter ändern wird, abgesehen von der Möglichkeit des sog. Freischusses. Die Zahl der Studierenden wird unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung noch erheblich zunehmen. Das Studium wird noch „verschulter“ werden, das heißt, die Studenten werden in weit größerem Maß als bereits jetzt, ein zeitliches Korsett verordnet bekommen, das durch Studien- und Stundenpläne, Regelstudienzeit und andere Vorgaben reglementiert sein wird. Die Einführung des Bachelor-Abschlusses – nach kürzeren, straff organisierten Abläufen eines sechs- bis achtsemestrigen Studiums als Regelfall – ist das äußerlich erkennbare Zeichen (siehe dazu auch „(UN)ZEITGEMÄSSE BETRACHTUNGEN“ auf Seite 32 dieser Ausgabe.)
Hinzu kommt, dass es erklärte Politik in den Bundesländern ist, durch Abbau von Kapazitäten in den Universitäten Studienströme zu den – weithin „verschulten“ – Fachhochschulen zu lenken, um den jungen Menschen schneller einen Weg in den Beruf zu ebnen. Zudem werden Berufschancen junger Akademiker vielfach im Wege der fortschreitenden Internationalisierung in Konkurrenz zu anderen nur realisiert werden können, wenn – mit steigender Sprachausbildung einhergehend– in größerem Umfang als bisher auch Auslandsaufenthalte verwirklicht werden.
Aus allem folgt: die Studienbedingungen erfahren rasante Veränderungen. Sie zwingen den Studierenden ein Verhalten auf, das zwangsläufig einen erheblichen Einfluß auf die sich ohnehin im Wandel befindliche Freizeitgestaltung und damit auch auf die Bereitschaft, einer Verbindung beizutreten, ausüben muß.
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