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Von den Karlsbader Beschlüssen bis zur Revolution von 1848

Für die studentischen Gemeinschaften nach den Freiheitskriegen stellten die Karlsbader Beschlüsse einen historischen Umbruch dar. Während die verbotenen Burschenschaften strengsten Verfolgungen ausgesetzt waren, schufen die Corps die Voraussetzungen für ihre Einigung und stifteten einen Verband, dem später alle Senioren- Convente der deutschsprachigen Universitäten beitraten.

Um 1820 war die Entwicklung der Corps zu einer arttypischen Korporationsform mit folgenden Charakteristika weitgehend abgeschlossen: Lebensbundprinzip, Gliederung in einen engeren und weiteren Corpsverband, Ähnlichkeit der Konstitutionen, überregionale Freundschafts- und Kartellbeziehungen, Ähnlichkeit der Mensurauffassungen, Zusammenfassung der gleichgesinnten Korporationen in einem örtlichen SC zur Garantie des Comments, Geselligkeit und Fröhlichkeit als verbindende Elemente, einheitliche Corpsabzeichen in Band und Mütze.

Zweifellos förderten die Einigungsbestrebungen der Burschenschaft das Bemühen, sich ebenfalls in irgendeiner Form überregional zu organisieren. Im Kampf um die Vorherrschaft in den Studentenschaften hatte die Burschenschaft den Corps und ihren SC das Leben schwergemacht und stellenweise sogar ihre Überlegenheit gezeigt. So hatten die Zusammenschlüsse einzelner SC Vorbildfunktion und konnten bei verschiedenen SC den Wunsch nach einem engen Zusammengehen wecken. Versuche, sich generell und überörtlich in einem Gesamt-SC zu vereinigen, starteten Erlangen und Heidelberg – allerdings ohne Erfolg. Wirksam verbanden sich nur einige wenige süddeutsche SC in mehreren Kartellen.

Als Vorläufer des KSCV ist erst das Kartell des Allgemeinen Senioren-Convents von Jena, Leipzig und Halle anzusehen. Die SC der „sächsischen“ Universitäten fanden aufgrund ihrer geographischen Nähe schon sehr früh zueinander. Nach 1820, als sich in Jena die Corps rekonstituiert und einen neuen SC gebildet hatten, trafen sich die Corpsstudenten bei Kommersen auf der Rudelsburg, in Naumburg, in Köstritz oder in den drei Universitätsstädten. Diesen Kommersen folgten bald gemeinsame Convente.

Sowohl in Leipzig als auch in Halle gab der Kampf gegen die Burschenschaft den Anstoß, mit Jena ein gemeinsames Vorgehen gegen die Burschenschaft vorzuschlagen. Aus den Anträgen beider SC entwickelte sich 1821 eine statuarische Übereinkunft der Corps zu Jena, Leipzig und Halle.

In den allgemeinen Bestimmungen war erstmals ein gegenseitiges Verhältnis der Corps der drei SC begründet. Die Formulierung zeigte Routine in Statutenangelegenheiten. Aus heutiger Sicht fällt das SC-Stimmrecht ins Auge, auch wenn am ASC jedes Corps mit zwei Repräsentanten teilnehmen konnte. Die freundschaftliche Übereinkunft sollte nur durch allgemeine Übereinstimmung aller Corps und nur, wenn es das Wohl des Ganzen beförderte, aufgehoben werden können. Die Corps versprachen sich gegenseitige Freundschaft und Unterstützung bei ihren Handlungen gegen ihren gemeinsamen Feind, die Burschenschaft: Verbindungen von burschenschaftlichen Gesinnungen und Zwecken sollten ausgeschlossen sein. Diese Übereinkunft ist als Schutz- und Trutzbündnis anzusehen. Für die Zukunft war eine Erweiterung geplant. Schritt für Schritt sollte ein SC nach dem anderen dazugewonnen werden, um von unten her den ASC aufzubauen.

Schnell trat der Kampf gegen die Burschenschaft als oberstes Ziel des ASC allerdings hintan; stattdessen entwickelte sich der ASC zur schiedsrichterlichen Instanz für SC-Streitigkeiten aus den drei Kartelluniversitäten – vom Zweckbündnis zum SCGericht. Regelmäßig trafen sich die drei SC an zentralen Orten. In der Nähe Naumburgs, dem üblichen Rastort zwischen Jena und Halle, lud die Rudelsburg bei Kösen schon seit langem die Wanderer zum Verweilen ein. Die Anregung, regelmäßig im Kreise aller Corps der drei SC auf der Rudelsburg zusammenzukommen, um sich in größerem Kreise kennenzulernen, fiel auf fruchtbaren Boden. Zuerst kamen zu den ASC-Conventen nur die SC-Deputierten oder die Corpsvertreter. Ab 1837 bürgerten sich aber regelmäßige Pfingsttreffen auf der Rudelsburg ein, an denen eine Vielzahl von Corpsstudenten der drei Kartelluniversitäten teilnahm.

Der ASC tagte zwischen 1821 und 1844 zwölfmal. In der Progreßzeit traten 1838 Halle und 1844 Leipzig aus. Sie lehnten das Handeln nach einem Comment zwischen den SC zugunsten einer Utopie ab, die die Gemeinschaft mit wesensfremden Verbindungen suchte. Über viele Studentengenerationen war es den SC zu Jena, Leipzig und Halle gelungen, durch ihren Zusammenschluß zum ASC Traditionen weiterzugeben, gemeinsame Standpunkte zu finden und Streitigkeiten zu schlichten. Diese Erfahrung hatten die Corps der drei SC nicht nur den anderen Corps, sondern auch den Burschenschaften voraus. Sie drückte sich beispielsweise in der Festigkeit aus, mit der sich die Jenaer Corps gegen die Burschenschaften und gegen die Progreßbestrebungen durchsetzen konnten. Das Experiment des ASC-Zusammenschlusses kann deshalb, trotz der Austritte, insoweit als gelungen bezeichnet werden, als die Beteiligten wertvolle Erfahrungen organisatorischer und schiedsrichterlicher Art gewonnen hatten.

In den Jahren vor der Jenaer Corpsversammlung zielte der Progreß auf eine politische Aktivierung der Studentenschaft, auf eine Änderung des studentischen Gemeinschaftslebens und den grundlegenden Wandel der Verfassung und Einrichtung der deutschen Universitäten. Kaum ein Corps konnte sich diesen Einflüssen entziehen, was in den Corps und SC zu Neuerungen, Spaltungen, Mißhelligkeiten, Zerwürfnissen und verworrenen Verhältnissen führte, die abzustellen der Wunsch vieler Corpsstudenten war.

Da brachte die Märzrevolution von 1848 den Studenten die Versammlungs- und Vereinsfreiheit. Diese neue Situation wollte als erste die eher konservative Burschenschaft Germania in Jena zu einer Sammlungsbewegung nutzen. Sie rief per Zeitung alle Burschenschaften auf, sich Pfingsten in Eisenach zu versammeln, um über die Tendenz, Stellung und Wirksamkeit der deutschen Burschenschaften und ihr Verhältnis zum Vaterland zu beraten. Die progressive Burschenschaft auf dem Burgkeller in Jena wollte die Einladung auf alle diejenigen ausgedehnt wissen, die sich für die Angelegenheiten der deutschen Universitäten interessierten. Die Studentenschaften in Bonn und Halle luden dagegen Ende Mai alle deutschen Studenten ein.

Vier Tage nach dem burschenschaftlichen Aufruf stellte in Heidelberg der Senior der Vandalia, von Klinggräff, im SC den Antrag, die SC der deutschen Universitäten einzuladen, um die zur Wahrung und Hebung des corpsstudentischen Interesses nötigen Maßregeln gemeinsam zu besprechen. Ganz eindeutig sollte der Burschenschaft durch diese Gegenveranstaltung der corpsstudentische Anspruch auf die Vorrangstellung in den Studentenschaften demonstriert werden.

Diese Fragen bewegten die Corpsstudenten in Jena, Leipzig und Halle ebenfalls. Gemeinsam diskutierten sie sie auf der Rudelsburg – zum Teil sollen vier- bis fünfhundert Corpsstudenten verschiedener Universitäten anwesend gewesen sein. Die Jenaer rieten, sich in Eisenach zu beteiligen, um überhaupt über den Weg beraten zu können, den die Corps in dieser Zeit der Unruhe gegen die übrigen Studentenschaften verfolgen sollten. Die Corps beschlossen tatsächlich, an den Verhandlungen auf der Wartburg teilzunehmen und brachen spontan auf, um auf die in Eisenach bereits tagende Versammlung Einfluß zu gewinnen.

Die von rund 1200 Studenten besuchte Versammlung in Eisenach fand als allgemeine Studentenversammlung und als Studentenparlament statt. Politische Themen wie beispielsweise eine Resolution an die Nationalversammlung in Frankfurt/Main standen im Vordergrund, studentische Themen wie die Studentenschaften, das Duell oder das Ehrengericht hingegen wurden nur am Rande behandelt. Dort auf der Wartburg muß zwischen den anwesenden Corpsstudenten, insbesondere den Heidelbergern und Mitgliedern des ehemaligen ASC, verabredet worden sein, die Erfahrung der Corpsstudenten aus Jena, Leipzig und Halle in statuarischen und organisatorischen Dingen zu nutzen und die SC-Versammlung in Jena stattfinden zu lassen, nachdem sich Jena offensichtlich zur Organisation bereit erklärt hatte. Außerdem schien Jena weitgehend gefeit gegen progressive Ideen und weit von einer SC-Spaltung entfernt, wie sie seinerzeit in Leipzig und Heidelberg zu beobachten war.

Die liberale Einstellung des Großherzogs gegenüber den Studenten war bekannt. So sollte etwa das fast gleichzeitig stattfindende Universitätsjubiläum am 30. Juni 1848 unter intensiver Beteiligung der vier Corps und der zwei Burschenschaften stattfinden und frühere Studenten als Gäste anziehen.

Die Einladungen des Heidelberger SC gingen gleich nach Rückkehr von der Versammlung auf der Wartburg an 18 SC anderer Universitäten. Wien, Olmütz, Innsbruck, Graz, Brünn und Salzburg wurden ebensowenig berücksichtigt, wie die Corps an technischen Akademien – wie zum Beispiel in Freiberg (Sachsen) oder Hannover. Hätte man diese frühen Corps der technischen Lehranstalten in die Verbandsgründung eingebunden, hätte es von Anfang an unter Umständen nur einen Corpsverband gegeben. Wie verworren die Lage in manchen der eingeladenen SC war, sehen wir daran, daß sich Heidelberg bemüßigt sah, die SC, bei denen die Corps gespalten waren, zu ermahnen, diese Spaltung temporär fallenzulassen, damit das Werk gelinge, das alle Corps einigen und kräftigen sollte. Am Sonnabend, dem 15. Juli 1848, trafen die Teilnehmer aus nah und fern ein. Der SC zu Jena konnte die Deputierten in der Universitätsaula begrüßen und so die alte in Jena gelebte Verbundenheit zwischen Universität und Studentenschaft demonstrieren. Diese keineswegs große Aula befand sich im oberen Stock des Convictoristenflügels des Collegium Jenense, dem heutigen Collegiengebäude, das den Zweiten Weltkrieg unversehrt überstanden hat. Die Verhandlungen fanden unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt. Die Mehrzahl der SC hatte Deputierte geschickt, einige SC hatten sich vertreten lassen, andere ganz abgesagt und ein SC war 1848 suspendiert.

Die exakte Teilnehmerzahl ist bisher nicht bekannt; im Laufe der Jahre sind aber die meisten Deputierten und die durch sie vertretenen Universitäten aus Protokollen und Semesterberichten bekannt geworden. Der Vorsitz wurde dem Senior der Vandalia Heidelberg, von Klinggräff, angetragen. Über den Hergang der Versammlung gibt es – abgesehen von einem Protokoll und mehreren Protokollkladden – keine Schilderung.

Interessant ist die vom SC zu Heidelberg genehmigte Instruktion für seine Deputierten, die von Klinggräff selbst verfaßt und im SC als Antrag eingebracht hatte. Nach seiner Wahl zum Deputierten konnte er sie in Jena selbst vortragen: Sie sollte als Haupt-Corpsprinzipien vertreten, nur solche Verbindungen, aber auch alle solche Verbindungen als Corps und gleichberechtigt anzuerkennen, die sich dem auf der Universität bestehenden Comment und SC unterwerfen, die alle politischen Zwecke und Tendenzen ausschließen, die das Duell nicht verwerfen und das speziell studentische Duell unter gleichgesinnten Studenten pflegen, die in ihre engere wirkliche Verbindung keinen aufnehmen, der nicht vorher dem SC gemeldet und von ihm nicht beanstandet ist und der sich nicht mindestens einmal geschlagen hat, und die endlich eine weitere Verbindung für die Füchse zu deren Heranbildung für die engere wirkliche Verbindung eingerichtet haben und die Füchse von aller Mitwirkung zu den Beschlüssen des SC und der Verbindung fernhalten. Sie sollten ferner die Einrichtung eines Schiedsgerichts für die Vermeidung von SC-Spaltungen beantragen.

Erstaunlicherweise ist das Protokoll des ersten Congresses lange nicht bekannt gewesen. Auch wenn man heute die eine oder andere Corpsgeschichte aufschlägt und unter dem Sommersemester 1848 nach Hinweisen zur ersten Corpsversammlung in Jena sucht, wird man enttäuscht sein über den geringen Niederschlag, den dieses Ereignis dort findet.

In nur 14 Artikeln verstanden die Deputierten die sie bewegenden Fragen zu fassen. Sie fixierten die Einstellung der Corps zur übrigen Studentenschaft, sie definierten den Begriff Corps in einer Sprache, die auch heute noch Gültigkeit hat und weitgehend dem heutigen Paragraph 1 der Kösener Statuten entspricht. Sie legten die Grundsätze der Anerkennung einer Verbindung als Corps und eines SC fest. Sie faßten einen Beschluß zum Paukcomment, sie beschlossen über Verrufserklärungen, sie schufen als Konfliktregulierungsmodell das Schlichtungsverfahren und definierten die Stellung des SC in Streitsachen; sie faßten Beschlüsse über das oberste Schiedsgericht, sie faßten Beschlüsse zum SC-Schriftverkehr und regten schließlich an, im SC öffentlich zu beraten.

Nicht fixiert wurde der Name der künftigen Deputiertenversammlungen sowie eine Geschäftsordnung für die Zusammenkünfte mit Ausnahme der nachfolgenden, bis heute gültigen zwei Punkte: 1. Das SC Stimmrecht und damit der Charakter als SCVerband. Das war eine Übernahme der Usancen aus dem ASC von 1821. 2. Festlegung der Versammlung – Pfingsten in Kösen.

Die Mehrzahl der SC sah die Deputiertenversammlung nur als begutachtend und vorschlagend, nicht aber als beschließend an. Die anfängliche Skepsis wurde in den folgenden Jahren jedoch durch die vorbildliche Zusammenarbeit weniger SC überwunden und machte dem festen Glauben an das zuverlässige Funktionieren eines starken Verbandes Platz. Das institutionalisierte Subsidiaritätsprinzip entsprach in idealer Weise der inneren Einstellung der Corpsstudenten – soviel Abstand wie möglich, soviel Zusammenhalt wie nötig – und bestimmt auch heute noch das Verbandsleben im KSCV.

Mit Einrichtung der gemeinsamen Versammlung hatten die Corps den Progreß überwunden. Sie hatten sich auf ihre eigentlichen Aufgaben besonnen und waren fest entschlossen, ihre bewährten Grundsätze weiter zu erhalten, ohne dabei allzu strikt an alten Formen festzuhalten. Der Congress bahnte die enge Verknüpfung der deutschen Corps untereinander an. Dadurch gelang es, den im Zuge des Progresses sichtbar gewordenen Auflösungs- und Trennungstendenzen entgegenzuwirken, die mehrfach das Gefüge des corpss t u d e n t i s c h e n Korporationswesens ernsthaft bedroht hatten. Eine den vielerorts schwebenden Streitfragen unbeteiligt und unbefangen gegenüberstehende schiedsrichterliche Instanz, wie sie durch die Einrichtung der Schiedsgerichte gefunden worden war, war das einzige Mittel zur Überwindung derartiger Mißstände.

Der Austausch von Meldungen zwischen den SC begann umgehend. Die SC-Schiedsgerichte traten zusammen und wurden zur Klärung in SC-Streitfragen angerufen. Die weiteren Versammlungen fanden zu Pfingsten in Kösen statt; schon 1849 finden wir im Protokoll die Bezeichnung „Kösener Congress“. Daß die Congresse in den Jahren 1852, 1853 und 1854 ausfielen, mag als Zeichen der inzwischen erreichten geistigen Festigung gewertet werden. Der Faden der Kontinuität wurde aber abgetrennt. So war der neuen Aktivengeneration des Jahres 1855 die Verbandsgründung des Jahres 1848 so wenig bewußt, daß sie meinte, den SC-Verband noch einmal gründen zu müssen, der von nun an ohne Unterbrechung tagen sollte. Dieser Irrtum wurde erst durch den Beschluß des Kösener Congresses von 1920 revidiert, der nach dem Wiederauffinden der entsprechenden Protokollnachrichten und in zutreffender Würdigung der historischen Tatsachen das förmliche Datum der Stiftung auf den 15. Juli 1848 festlegte.

Der Anspruch der Corps auf die Führungsrolle innerhalb der Studentenschaft ließ sich nach 1848 nicht mehr durchsetzen. So nutzten die Corps die durch die Verbandsgründung freiwerdenden Kapazitäten, um ihren inneren Ausbau zu vollenden. Hierdurch und durch die Überwindung der im Progreß wurzelnden geistigen Differenzen wurde die Idee des Corpsstudententums mit neuer Attraktivität belebt. Dies führte nicht nur zum Wiedereintritt einer Reihe während der Progreßzeit ausgeschiedener Corps in ihre örtlichen SC. Durch seinen einerseits straffen, andererseits subsidiären und föderativen Aufbau übte der Verband eine so große Anziehungskraft auch auf andere Verbindungen aus, daß schon der Kösener Congress 1870 wegen der zunehmenden Beitrittsgesuche andersgearteter Korporationen Maßnahmen gegen die drohende „Überfremdung“ und damit Verwässerung der corpsstudentischen Prinzipien beschließen mußte.

Die seit 1848 überlieferte Struktur hat sich in 150 Jahren bewährt. Sie kann durch die Kösener Statuten erklärt werden, die den Mißbrauch von Macht, Führung oder Willensbeeinflussung durch deren Verteilung verhindern. Viele Corpseinrichtungen – von der Mütze und dem Band bis zum Convent und dem Schiedsgericht – sind später von anderen schlagenden und nicht schlagenden Verbindungen übernommen worden. Kein anderer Verband aber hat die Kösener Verbandsstruktur übernommen, der die Idee der Toleranz zugrunde liegt.

 

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